Anmeldungen können elektronisch (Anmeldeformular oder Mail an info@bergsportschulegrischa.ch) oder telefonisch (+41 79 102 33 65) vorgenommen werden.
Nach der Anmeldung erhältst du eine schriftliche Bestätigung per E-Mail oder SMS.
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Für sämtliche Anlässe sind eine gute Gesundheit und Kondition sowie eine bergtaugliche Ausrüstung erforderlich. Die bergsportschule grischa resp. der Bergführer kann Teilnehmer/innen vor oder während des Anlasses ausschliessen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen. Die Teilnehmenden haben die Anweisungen von der bergsportschule grischa und den Bergführer strikte zu befolgen, andernfalls können sie ausgeschlossen werden. Bei Ausschluss aus den oben genannten Gründen bleibt der gesamte Preis geschuldet, resp. erfolgt keine Rückerstattung.
Für jeden Anlass ist eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich (gemäss Detailprogramm). Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt Gruppen zusammenzulegen oder die Tour abzusagen. Der Kurs kann dennoch durchgeführt werden, wenn eine entsprechende Preisanpassung akzeptiert wird. Die bezahlten Kosten werden den Teilnehmenden zurückerstattet. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.
Im Preis inbegriffen sind die Führerkosten sowie die speziell bei den Angeboten vermerkten Leistungen. Transport, Bergbahnticket sowie Unterkunft und Nacht und Morgenessen (Halbpension) werden organisiert, müssen aber separat bezahlt werden (gemäss Detailprogramm). Die Getränke, Zwischenverpflegung und Reisekosten gehen zu Lasten der Teilnehmenden. Fehlendes Material kann auf Anfrage gemietet werden.
Der gesamte Preis ist bis spätestens 7 Tage bzw. 3 Tage bei Wochenendkursen und Einzeltagen vor Beginn des Anlasses an die bergsportschule grischa zu bezahlen. Trifft die Zahlung nicht termingerecht ein, so kann die bergsportschule grischa den Vertrag auflösen und Rücktrittskosten verlangen. Tritt der/die Kunde/in vom Vertrag zurück, hat er/sie eine Unkostenpauschale in Höhe von CHF 50.- zu entrichten. Im Weiteren sind zusätzlich folgende Leistungen zu erbringen:
• 30 – 21 Tage vor Tourbeginn 50% des Pauschalpreises
• 20 – 10 Tage vor Tourbeginn 75% des Pauschalpreises
• 9 – 0 Tage vor Tourbeginn 100% des Pauschalpreises
Kann der/die Teilnehmer/in nur in beschränktem Umfang teilnehmen, erfolgt keine anteilmässige Rückerstattung. Wir empfehlen allen Teilnehmenden den Abschluss einer Annullierungskostenversicherung. Eine solche Versicherung deckt bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen die Kosten, die dem/der Teilnehmenden durch Rücktritt vom Vertrag entstehen.
Sollten die Wetter- und Naturverhältnisse, behördliche Massnahmen, höhere Gewalt, Sicherheits- oder andere Gründe die Aktivität erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, können wir die Aktivität absagen oder das Gebiet wechseln. Absagen werden dem/der Teilnehmenden umgehend mitgeteilt. Bei Absagen des Veranstalters (bergsportschule grischa) wird der bezahlte Betrag rückerstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmenden bleiben ausgeschlossen.
Sagt der Gast ab, so hat er die anfallenden Annullationskosten vollumfänglich zu übernehmen (Transportmittel, Unterkunft etc.) und das Honorar im folgenden Umfang zu bezahlen:
- bei Absage bis 31 Tage vor Beginn der vereinbarten Aktivität werden CHF 80.- Bearbeitungsgebühr verrechnet
- bei Absage 30 bis 15 Tage vor Beginn der vereinbarten Aktivität 50 % des Honorars
- bei Absage 14 oder weniger Tage vor Beginn der vereinbarten Aktivität 100 % des Honorars.
Sollten die Wetter- und Naturverhältnisse, behördliche Massnahmen, höhere Gewalt, Sicherheits- oder andere Gründe die Aktivität erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann der Bergführer in gegenseitiger Absprache mit dem Gast die Tour abändern oder sogar abbrechen. Die Ansprüche auf Rückerstattung fallen aus. Muss die Tour wegen mangelnder Fitness oder Krankheit abgebrochen oder abgeändert werden, entfallen die Ansprüche auf Rückerstattung.
Wir behalten uns vor, Bildmaterial, das während des Angebots von Bergführern und Teilnehmenden aufgenommen wurde, für Printprodukte, Webseiten und Bildergalerien, zu verwenden. Auf dem Bildmaterial können Personen erkennbar sein. Der/die Teilnehmer/in erklärt sich damit einverstanden, ohne Anspruch auf Entschädigung.
Die bergsportschule grischa GmbH verwendet Kundendaten für die Bearbeitung der Anmeldungen und für den Versand der Newsletter. Die Kundendaten werden zudem an den jeweiligen Bergführer zur Sicherstellung der Durchführung weitergegeben. Gäste, die mit der Weitergabe ihrer Daten nicht einverstanden sind, können sich gerne bei uns melden.
Weitere Angaben findest du auf der Seite Datenschutz.
Einen genügenden Versicherungsschutz ist Sache des Teilnehmenden. Der Abschluss einer Annullierungskostenversicherung wird empfohlen. Jede/r Teilnehmende sollte über einen umfassenden Versicherungsschutz bei Unfall und Krankheit inklusive Deckung der (Berg-)Rettungskosten verfügen. Wir stellen dir auf Wunsch die notwendigen Unterlagen zu.
Wir beauftragen ausschliesslich durch die Internationale Vereinigung der Bergführerverbände (IVBV) anerkannte Bergführer mit der eigenverantwortlichen Leitung und Durchführung einer Tour oder Ausbildung. Zusätzlich und mit Einverständnis des beauftragten Bergführers können sorgfältig ausgewählte und den speziellen Anforderungen gewachsene, vom Schweizer Bergführerverband (SBV) anerkannte Bergführer-Aspiranten zur Unterstützung bei der Durchführung der Ausbildung oder Tour beigezogen werden. Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen übernehmen wir keine Haftung für Schäden, welche dem Kunden durch fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten des beauftragten Bergführers oder Bergführer-Aspiranten entstanden sind. Darüber hinaus ist die Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit bei der Wahl und Instruktion des Bergführers oder Bergführer-Aspiranten ausgeschlossen (Art. 399 Abs. 2 OR). Alle von uns mit der Durchführung von Touren und Ausbildungen beauftragten Bergführer und Aspiranten verfügen über eine Berufshaftpflichtversicherung. Der Kunde verpflichtet sich, allfällige Schadenersatzforderungen primär gegenüber dem Bergführer / dem Aspiranten respektive dessen Berufshaftpflichtversicherung geltend zu machen. Bei bestimmten Touren können auch speziell qualifizierte Wanderleiter und Schneesportlehrer eingesetzt werden. Der Bergführer kann keine absolute Sicherheit vor den Gefahren im Gebirge gewähren. Naturgegebene Restrisiken nimmt der Gast trotz sorgfältiger Planung und Führung in Kauf.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Thusis.
Es gilt schweizerisches Recht.
Des Weiteren gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen für Bergführer des Schweizer Bergführerverbandes
Avers, 31. Januar 2024